Förderprogramme
Aktualisierte Förderrichtlinie der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG-EM)
Seit dem 1. Januar 2024 ist die aktualisierte Förderrichtlinie der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG-EM) in Kraft. Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Dazu gehören sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle als auch Investitionen in weitere Anlagentechnik und den Heizungsaustausch.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Info
- Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpen, Biomassenanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
- Gebäudehülle (Dämmung, Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderung
- Heizungstausch
30% Grundförderung
20% Klimageschwindigkeits-Bonus
30% Einkommensbonus
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen
2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für effiziente Biomasseheizungen–> 30 bis max. 70% für den Heizungstausch für private Selbstnutzer
- Effizienz-Einzelmaßnahmen
15% für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
ggf. plus 5% bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) - Ergänzungskredit
Zinsvergünstigter Kredit (nur bei Förderzusage erhältlich)50% Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähige Ausgaben
- Heizungstausch: max. 30.000 Euro
- Sonstige Effizienzmaßnahmen: zuzüglich 30.000 Euro bis max. 60.000 Euro (iSFP)
–> max. 90.000 Euro möglich - Ergänzungskredit: max. Kreditsumme 120.000 Euro
Maximale Förderquote von 70%
Die Zuschussförderung setzt sich aus drei kumulierbaren Komponenten zusammen:
- Grundförderung von 30%
– Für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.
– Zusätzlich gibt es einen Effizienz-Bonus von 5% für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. - Klimageschwindigkeits-Bonus von 20%
– Dieser Bonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt, die besonders ineffiziente, alte Heizungen frühzeitig austauschen.
– Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3%.
– Gefördert wird der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen. - Einkommensbonus von 30%
– Dieser Bonus wird Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € gewährt.
– Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.
Förderung von effizienten Wärmenetzen (BEW)
Nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) können sich auch Betreiber den Bau klimafreundlicher Wärmenetze bzw. den klimafreundlichen Umbau bestehender Netze fördern lassen. Förderanträge sind immer vor der Realisierung eines Projektes zu stellen.
Das Förderprogramm ist in vier Module unterteilt, die sich an den Projektabschnitten eines Wärmenetzes orientieren:
- Projektskizze mit anschließender Machbarkeitsstudie (z. B. Prüfung auf Wirtschaftlichkeit)
- Förderung für Neubau und Bestandsnetze (ab einer Versorgung von 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten)
- Förderung von Einzelmaßnahmen an diesen Netzen
- Förderung von Betriebskosten
Der Ausbau des Landauer Fernwärmenetzes befindet sich derzeit in der Phase der Machbarkeitsstudie.