Energieausweis
Wofür brauchen Sie einen Energieausweis?
Der Energieausweis liefert Käufern und Mietinteressenten wichtige Informationen, um die Energieeffizienz einer Immobilie besser einschätzen zu können. So lassen sich sowohl die voraussichtlichen Heiz- und Energiekosten als auch mögliche Modernisierungen gezielter planen.
Das Dokument zeigt auf einen Blick, wie gut ein Gebäude energetisch aufgestellt ist. Eine Farbskala macht den Vergleich einfach: Von Grün für besonders effiziente Häuser bis Rot für Objekte mit höherem Energiebedarf. Zudem enthält der Ausweis seit 2014 auch konkrete Modernisierungsempfehlungen, die meist mit geringem Aufwand umgesetzt werden können.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt drei verschiedene Arten von Energieausweisen. Welche Variante für Ihr Gebäude erforderlich ist, hängt von dessen Baujahr und Nutzung ab. Jeder Energieausweis behält seine Gültigkeit für einen Zeitraum von zehn Jahren.
- Energiebedarfsausweis für Wohngebäude
Der Bedarfsausweis für Wohngebäude bewertet die energetische Qualität eines Hauses auf Grundlage seiner baulichen Eigenschaften. Dabei fließen Faktoren wie Gebäudefläche, verwendete Materialien und Heiztechnik in die Berechnung ein. Der ermittelte Energiebedarf wird unter standardisierten Bedingungen bestimmt – unabhängig davon, wie viele Personen im Gebäude leben oder wie es genutzt wird. - Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude orientiert sich ausschließlich am witterungsbereinigten Energieverbrauch der Immobilie. Er wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner der letzten drei Jahre erstellt. Dieser tatsächliche Verbrauch kann aufgrund der Witterung und des Verhaltens der Bewohner vom angegeben Energieverbrauchskennwert abweichen. Zugelassen für Wohngebäude ab Baujahr 1. November 1977 oder mit mehr als vier Wohnungen. - Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude wird auf Basis des witterungsbereinigten Energieverbrauchs erstellt. Neben den Heizdaten werden auch die Stromverbräuche berücksichtigt, um ein realistisches Bild der Gesamtenergienutzung zu erhalten. Ein solcher Ausweis ist erforderlich, wenn der gewerbliche Anteil eines Gebäudes mehr als 10 Prozent beträgt.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
| Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
| Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
| Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
*Ausnahme:
Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt
haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Beispiel:
Sie haben Ihr Haus 1974 gebaut und 2001 energetische Maßnahmen durchgeführt, die belegbar sind.
Dann reicht hier auch ein Verbrauchsausweis.